Nervös wegen der Richtlinien zur Nachhaltigkeitsberichterstattung – genannt Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD)? Müssen Sie nicht. Auch wenn es auf den ersten Blick so scheint: Zukünftig zur Erstellung eines Nachhaltigkeitsberichts verpflichtet zu sein, bedeutet nicht das Ende der Welt. Im Gegenteil. Es kann der Anfang einer echten Erfolgsgeschichte für Ihr Unternehmen sein. Denn Nachhaltigkeit zu dokumentieren, hilft Ihnen, sich von Wettbewerbern abzuheben und Kunden sowie potenzielle neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für Ihre Marke zu begeistern.
Natürlich ist die Erstellung eines Nachhaltigkeitsberichts mit Aufwand verbunden. Aber mit Aufwand, der sich lohnt. Und der sich dank unserer Hilfe für Sie absolut in Grenzen hält. Also alles kein Grund zur Aufregung. Es sein denn aus Vorfreude auf einen von uns schön gestalteten Nachhaltigkeitsbericht oder unsere weiterführende Nachhaltigkeitskommunikation.
Was Sie hier finden
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Die Verpflichtung zur Erstellung eines Nachhaltigkeitsberichts ist nicht neu. Bereits die 2014 verabschiedete EU-Richtlinie Non-Financial Reporting Directive (NFRD) sah vor, dass Großunternehmen, Versicherungen und Banken darüber berichten müssen, wie sie mit sozialen und ökologischen Herausforderungen umgehen. Die NFRD wurde nun durch die Richtlinie CSRD abgelöst. Neu ist, dass zukünftig auch kleinere Unternehmen unter die Berichtspflicht fallen. Außerdem gelten für die Berichtserstellung neue Vorgaben – die seit 2024 sukzessive in Kraft tretenden European Sustainability Reporting Standards (ESRS). Sie dienen dem Ziel, Transparenz und Vergleichbarkeit zu erhöhen sowie die Nachhaltigkeitsbestrebungen von Unternehmen zu forcieren.
Erster Bericht fällig nach CSRD
Das ist neu bei der CSRD im Vergleich zur NFRD
Detailliertere und mehr Bereiche abdeckende Berichterstattung
Die neue Richtlinie CSRD verfolgt das Ziel, die Rechenschaftspflicht europäischer Unternehmen über Nachhaltigkeitsaspekte zu erhöhen und erstmals verbindliche Berichtsstandards auf Ebene der EU einzuführen. Die Berichterstattung soll zukünftig mehr Anwendungsbereiche abdecken und mehr ins Detail gehen. Insgesamt müssen die ökologischen und sozialen Auswirkungen der Geschäftstätigkeiten dargestellt werden. Das Ganze in Bezug auf Kunden, Lieferanten, Politik, Kapitalmarkt und weitere Stakeholder.
Erreicht werden soll die größere Aussagekraft durch die neuen Berichtsstandards ESRS. Diese werden nach und nach durch die EU-Kommission verabschiedet und dadurch zu gesetzlich verbindlichen Vorgaben. Im Kern decken die ESRS drei Themenkomplexe ab:
1. Umwelt
Angaben zu Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel, nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen, Übergang zur Kreislaufwirtschaft, Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung sowie Schutz und Wiederherstellung der Biodiversität und der Ökosysteme
2. Gesellschaft
Sicherstellung von Chancengleichheit für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Gleichstellung der Geschlechter, Herstellung von sicheren Arbeitsbedingungen sowie Achtung der Menschenrechte
3. Governance
Darstellung der Rolle der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane des Unternehmens und deren Zusammensetzung, Geschäftsethik und Unternehmenskultur (inklusive Korruptions- und Bestechungsbekämpfung), politisches Engagement (inklusive Lobbying-Aktivitäten) sowie Management und Qualität der Beziehungen zu Geschäftspartnern (inklusive Zahlungsbedingungen und der internen Kontroll- und Risikomanagementsysteme)
Folgende Informationen müssen laut CSRD generell enthalten sein:
Fokus auf nachhaltige Wechselwirkung und Darstellung des aktiven Klimaschutzbeitrag
Unternehmen sind verpflichtet, Nachhaltigkeitsaspekte aus zwei Perspektiven zu betrachten. Man spricht hier von Outside-in und Inside-out. Bei Outside-in geht es um die Auswirkungen von Nachhaltigkeitsfaktoren wie Klimawandel und Biodiversität auf den Unternehmenserfolg. Ein mögliches Szenario könnte hier sein, dass aufgrund eines geschädigten Ökosystems bestimmte Rohstoffe knapp sind, was zu Produktionsproblemen und letztlich zum Wertverlust eines Unternehmens führt. Bei Inside-out wird in den Blick genommen, wie sich das unternehmerische Handeln auf Menschen, Gesellschaft und Umwelt auswirkt – zum Beispiel in Form produktionsbedingter Schadstoffeinträge in den Wasserkreislauf. Die Berichtspflicht zur doppelten Wesentlichkeit ist nicht neu, bot den Unternehmen bisher aber ein Schlupfloch. Es musste nur über Sachverhalte berichtet werden, auf die beide Wesentlichkeitsaspekte (Inside-out wie Outside-in) zutrafen. Das nutzen Unternehmen, um nur sehr wenige Aspekte als berichtspflichtig zu behandeln. Dies ist zukünftig nicht mehr möglich.
Kennziffernintegration und Digitalisierung
Neue technische und inhaltliche Kriterien mit dem Ziel einer besseren Vergleichbarkeit
Für zukünftige Nachhaltigkeitsberichte gibt es diverse Kriterien, die eine höhere Aussagekraft und Vergleichbarkeit gewährleisten sollen. So muss der Nachhaltigkeitsbericht zum Beispiel zwingend als eigener Abschnitt im spätestens vier Monate nach Geschäftsjahresende zu veröffentlichenden Lagebericht integriert sein. Außerdem soll der Nachhaltigkeitsbericht konkrete Kennziffern enthalten, die unter anderem Aufschluss darüber geben, welche Ziele gesetzt werden. Der Blick soll sich also nicht nur in die Vergangenheit richten, sondern auch in die Zukunft. Das Format des Nachhaltigkeitsberichts muss zwingend elektronisch und maschinell auslesbar sein. Grundsätzlich wird angestrebt, dass der Nachhaltigkeitsbericht mittelfristig dieselben technischen Kriterien erfüllt wie der finanzielle Geschäftsbericht. Das sogenannte Single electronic Reporting Format schreibt zukünftig ein Tagging der Nachhaltigkeitsinformationen vor und soll die Kompatibilität mit dem von der EU noch zu entwickelnden European Single Access Point herstellen – einem zentralen Register für digital aufbereitete Finanzberichte.
Der Nachhaltigkeitsbericht muss durch eine zertifizierte, externe Stelle geprüft sein
Als Teil des Lageberichts muss in Deutschland der Nachhaltigkeitsbericht einer gesetzlich vorgeschriebenen inhaltlichen Prüfung durch eine externe Stelle unterzogen werden. Zu prüfen sind die Übereinstimmung der Angaben mit den Berichterstattungsstandards, der vom Unternehmen durchgeführte Prozess zur Ermittlung der berichteten Informationen und die Kennzeichnung nach den Anforderungen des elektronischen Reporting-Formats. Die Prüfungstiefe soll dabei in den nächsten Jahren schrittweise zunehmen. Zunächst genügt eine prüferische Durchsicht mit begrenzter Sicherheit (limited assurance). Langfristig soll die Prüfung jedoch dem Niveau der hinreichenden Sicherheit (reasonable assurance) – also analog der Prüfungstiefe im Rahmen der Finanzberichterstattung – entsprechen und damit einen sehr hohen Standard erfüllen.
Was die Erstellung eines Nachhaltigkeitsberichts angeht, haben wir zwei gute Nachrichten für Sie. Die erste: Es gibt mit dem Deutschen Nachhaltigkeitskodex (DNK) ein hervorragendes Instrument, mit dem Sie Ihre To-dos Punkt für Punkt abarbeiten können. Die zweite: Wir kennen uns mit diesem Instrument perfekt aus und begleiten Sie souverän durch den gesamten Prozess. Unterstützt werden wir dabei vom Institut für Nachhaltigkeitsbildung – einem ausgewiesenen Experten für das DNK-Rahmenwerk.
Alles zu UNSERER NACHHALTIGKEITSEXPERTISE
Unkomplizierte Komplettlösung für Ihre Berichtspflicht
Ganz einfach: fürs Professionalisieren. Das fängt mit der Beratung beim Ausfüllen des DNK-Rahmenwerks durch uns bzw. das Institut für Nachhaltigkeitsbildung an und geht über die stilistische Feinformulierung Ihrer Texte bis hin zur Gestaltung. Denn ein mittels DNK-Leitfaden erstellter Nachhaltigkeitsbericht kommt erstmal als reine Textwüste und ohne Ihr Corporate Design daher. Wir bringen das Ganze in ein ansprechendes Design inklusive Bebilderung und machen den Nachhaltigkeitsbericht so zum Aushängeschild Ihres Unternehmens.
Übersicht über unsere Leistungen zum DNK
Unseren eigenen Nachhaltigkeitsbericht 2022 als DNK-Erklärung finden Sie hier
Wenn Sie schon Zeit in die Zusammenstellung Ihrer Nachhaltigkeitsambitionen investiert haben, warum das Ergebnis nicht gleich für Ihre Marketingmaßnahmen nutzen? Wir destillieren gemeinsam mit Ihnen aus Ihrem Nachhaltigkeitsbericht lohnende und attraktive Themen und entwickeln dazu spannende Kommunikationsideen. Das Ganze mit nachweislich gutem Gespür dafür, wie man glaubwürdig und authentisch über Nachhaltigkeit spricht. Nicht zuletzt deshalb sind wir für den Deutschen Nachhaltigkeitspreis 2025 in der Kategorie Werbung und PR nominiert.
Wir realisieren für Sie zum Beispiel:
Ein Beispiel von vielen dafür, was in Sachen Nachhaltigkeitskommunikation möglich ist:
die von uns entwickelte und realisierte Website REMONDIS-NACHHALTIGKEIT.DE
Alles zu unserer NACHHALTIGKEITSEXPERTISE
Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD)
2024 in Kraft getretene EU-Richtlinie zum Thema Nachhaltigkeitsreporting basierend auf dem CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz. Die CSRD sieht vor, dass zukünftig auch kleinere Unternehmen berichtspflichtig sind. Zudem muss nach neuen Standards berichtet werden – den European Sustainability Reporting Standards (ESRS). Sie basieren auf bisherigen Standards bzw. Rahmenwerken wie GRI und EFFAS und ergänzen diese – zum Beispiel um das Thema doppelte Wesentlichkeit.
Deutscher Nachhaltigkeitskodex (DNK)
Vom Rat für Nachhaltige Entwicklung entwickeltes Rahmenwerk, das zugleich als kostenloses Instrument zur Erstellung von Nachhaltigkeitsberichten dient. Der DNK bildet seit jeher alle erforderlichen Standards ab. Damit ist sichergestellt, dass eine Nachhaltigkeitsberichterstattung mit Hilfe des DNK zukunftssicher alle erforderlichen Kriterien erfüllt. Auch die verpflichtend vorgegebene unabhängige Überprüfung erstellter Nachhaltigkeitsberichte wird durch den DNK gewährleistet.
Doppelte Wesentlichkeit
Doppelte Wesentlichkeit in Bezug auf den Nachhaltigkeitsbericht nach CSRD bedeutet, dass sowohl die Auswirkungen des Klimas auf ein Unternehmen als wesentlich erachtet werden als auch die Auswirkungen des Unternehmens auf das Klima. Dementsprechend muss zu beiden Aspekten kommuniziert werden.
European Federation of Financial Analyst Societies (EFFAS)
Als europäischer Standard zur Nachhaltigkeitsberichterstattung angesehene Leistungsindikatoren, mit denen unter anderem das Rahmenwerk DNK arbeitet.
European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG)
Europäische Beratungsgruppe, die Vorschläge zu den European Sustainability Reporting Standards (ESRS) entwickelt. Die ESRS werden final von der EU-Kommission verabschiedet und damit zum offiziell gültigen Standard erklärt.
European Sustainability Reporting Standards (ESRS)
Seit 2024 schrittweise in Kraft tretende und laufend erweiterte Standards zur Nachhaltigkeitsberichterstattung nach der neuen EU-Richtlinie CSRD. Die ESRS werden entwickelt von der European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG).
Institut für Nachhaltigkeitsbildung
Das Institut für Nachhaltigkeitsbildung mit Sitz in Münster bietet Weiterbildungen, Beratungen und Berichte rund ums Thema nachhaltige Entwicklung an. Die Leistungen richten sich an Unternehmen, Kommunen und Bildungseinrichtungen. Ein Portfolioschwerpunkt liegt im Erstellen von DNK-Erklärungen. Das Institut für Nachhaltigkeitsbildung ist seit 2021 offizieller Schulungspartner des Deutschen Nachhaltigkeitskodex.
Non-Financial Reporting Directive (NFRD)
Bis 2023 gültige EU-Richtlinie, die vorgab, das Unternehmen, Versicherungen und Banken mit mehr als 500 Beschäftigten zu den Themen Umwelt, Soziales, Umgang mit Angestellten, Korruptionsbekämpfung und Maßnahmen zur Achtung der Menschenrechte berichten müssen. Die NFRD wurde im Januar 2024 durch die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) abgelöst.
Rat für Nachhaltige Entwicklung (RNE)
Aufgabe des Rats für Nachhaltige Entwicklung (RNE) ist es, die Bundesregierung zur Nachhaltigkeitspolitik zu beraten. Er ist unabhängig und besteht aus 15 Personen aus Zivilgesellschaft, Wirtschaft, Wissenschaft und Politik, die alle drei Jahre neu von der Bundesregierung berufen werden. Der Rat führt auch eigene Projekte durch, um das Thema Nachhaltigkeit voranzubringen. Eines dieser Projekte ist der Deutsche Nachhaltigkeitskodex als Rahmenwerk zur Nachhaltigkeitsberichtserstellung.
Zur Website des Rats für Nachhaltige Entwicklung
BaFin
Onlineauftritt der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) mit detaillierten Informationen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung nach CSRD, inklusive der Pflichten und des Inhalts der Berichterstattung.
Website
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Europäische Kommission
Onlineauftritt der Europäischen Kommission mit umfangreichen Informationen zur neuen Berichterstattungspflicht nach CSRD.
Website
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IHK
Die Industrie- und Handelskammer bietet eine Zusammenfassung der Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichte gemäß CSRD, inklusive der notwendigen Inhalte und Strukturen der Berichterstattung.
Website
EUR-Lex
Direkter Zugang zum Volltext der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) auf EUR-Lex, der offiziellen Website für europäisches Recht.
Website
Institut für Nachhaltigkeitsbildung
Anbieter von Beratungen, Weiterbildungen und Schulungen rund ums Thema Nachhaltigkeitsberichterstattung und Kooperationspartner von YOMOMO.
Website
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