Warum Ihnen die Pflicht zur Nachhaltigkeits­berichterstattung
nicht den Schweiß auf die Stirn treiben sollte.

Nachhaltigkeitsberichterstattung

Schon nervös wegen der neuen Richtlinien zur Nachhaltigkeitsberichterstattung – genannt Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD)? Müssen Sie nicht. Auch wenn es auf den ersten Blick so scheint: Zukünftig zur Erstellung eines Nachhaltigkeitsberichts verpflichtet zu sein, bedeutet nicht das Ende der Welt. Im Gegenteil. Es kann der Anfang einer echten Erfolgsgeschichte für Ihr Unternehmen sein. Denn Nachhaltigkeit zu dokumentieren, hilft Ihnen, sich von Wettbewerbern abzuheben und Kunden sowie potenzielle neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für Ihre Marke zu begeistern. 

Natürlich ist die Erstellung eines Nachhaltigkeitsberichts mit Aufwand verbunden. Aber mit Aufwand, der sich lohnt. Und der sich dank unserer Hilfe für Sie absolut in Grenzen hält. Also alles kein Grund zur Aufregung. Es sein denn aus Vorfreude auf einen von uns schön gestalteten Nachhaltigkeitsbericht oder unsere weiterführende Nachhaltigkeitskommunikation.

Was Sie hier finden

Alle Infos zur Nachhaltigkeitsberichterstattung und den CSRD gibt’s auch als kostenloses Whitepaper im PDF-Format.  > JETZT PER E-MAIL ANFORDERN


Die neue Richtlinie zur Nachhaltigkeits­berichterstattung –
was sich ändert und für wen

Alles zu den neuen Anforderungen

Die Verpflichtung zur Erstellung eines Nachhaltigkeitsberichts ist nicht neu. Bereits die seit 2014 bestehende EU-Richtlinie Non-Financial Reporting Directive (NFRD) sieht vor, dass Großunternehmen, Versicherungen und Banken darüber berichten müssen, wie sie mit sozialen und ökologischen Herausforderungen umgehen. Die NFRD wird nun durch die Richtlinie CSRD abgelöst. Neu ist, dass zukünftig auch kleinere Unternehmen unter die Berichtspflicht fallen. Außerdem gelten für die Berichtserstellung neue Vorgaben – die ab Juni 2023 sukzessive in Kraft tretenden European Sustainability Reporting Standards (ESRS). Sie dienen dem Ziel, Transparenz und Vergleichbarkeit zu erhöhen sowie die Nachhaltigkeitsbestrebungen von Unternehmen zu forcieren.

Erster Bericht fällig nach CSRD

2025, Berichtsjahr 2024, Alle, die bisher nach NFRD berichtspflichtig waren
2026, Berichtsjahr 2025, Unternehmen (auch nicht börsennotierte), die zwei der folgenden drei Kriterien erfüllen: > 250 Beschäftigte > 40 Mio. Euro Umsatz > 20 Mio. Euro Bilanzsumme
2027, Berichtsjahr 2026, Börsennotierte Unternehmen, die zwei der drei folgenden Kriterien erfüllen: > 10 Beschäftigte > 700 Tsd. Euro Umsatz > 350 Tsd. Euro Bilanzsumme

Das ist neu bei der CSRD im Vergleich zur NFRD

Tiefer und breiter

Detailliertere und mehr Bereiche abdeckende Berichterstattung

Die neue Richtlinie CSRD verfolgt das Ziel, die Rechenschaftspflicht europäischer Unternehmen über Nachhaltigkeitsaspekte zu erhöhen und erstmals verbindliche Berichtsstandards auf Ebene der EU einzuführen. Die Berichterstattung soll zukünftig mehr Anwendungsbereiche abdecken und mehr ins Detail gehen. Insgesamt müssen die ökologischen und sozialen Auswirkungen der Geschäftstätigkeiten dargestellt werden. Das Ganze in Bezug auf Kunden, Lieferanten, Politik, Kapitalmarkt und weitere Stakeholder. 

Erreicht werden soll die größere Aussagekraft durch die neuen Berichtsstandards ESRS. Diese werden aktuell noch im Detail entwickelt und in den nächsten Monaten sukzessive eingeführt. Fest steht aber bereits, dass drei Themenkomplexe abgedeckt werden:

1. Umwelt
Angaben zu Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel, nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen, Übergang zur Kreislaufwirtschaft, Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung sowie Schutz und Wiederherstellung der Biodiversität und der Ökosysteme

2. Gesellschaft
Sicherstellung von Chancengleichheit für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Gleichstellung der Geschlechter, Herstellung von sicheren Arbeitsbedingungen sowie Achtung der Menschenrechte

3. Governance
Darstellung der Rolle der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane des Unternehmens und deren Zusammensetzung, Geschäftsethik und Unternehmenskultur (inklusive Korruptions- und Bestechungsbekämpfung), politisches Engagement (inklusive Lobbying-Aktivitäten) sowie Management und Qualität der Beziehungen zu Geschäftspartnern (inklusive Zahlungsbedingungen und der internen Kontroll- und Risikomanagementsysteme) 

Folgende Informationen müssen laut CSRD generell enthalten sein:

  • Beschreibung des Geschäftsmodells und der Strategien, einschließlich: Resilienz gegenüber Nachhaltigkeitsrisiken, Konformität mit dem 1,5-Grad-Ziel des Pariser Klimaschutzabkommens, Berücksichtigung der Stakeholder-Interessen
  • Fortschrittsbericht für einzelne Nachhaltigkeitsziele
  • Darlegung der Rolle der Unternehmensleitung und des Managements bei der Steuerung von Nachhaltigkeitsthemen
  • Richtlinien und Maßnahmen in Bezug auf Nachhaltigkeitsaspekte
  • Beschreibung der Maßnahmen zur Abwendung (potenzieller) negativer Auswirkungen entlang der Wertschöpfungskette
  • Risiken im Zusammenhang mit Nachhaltigkeitsbelangen, einschließlich Abhängigkeiten des Unternehmens von solchen Belangen und Umgang mit den Risiken
  • Indikatoren, die für die genannten Offenlegungen relevant sind

Doppelte Wesentlichkeit

Fokus auf nachhaltige Wechselwirkung und Darstellung des aktiven Klimaschutzbeitrag

Unternehmen sind verpflichtet, Nachhaltigkeitsaspekte aus zwei Perspektiven zu betrachten. Man spricht hier von Outside-in und Inside-out. Bei Outside-in geht es um die Auswirkungen von Nachhaltigkeitsfaktoren wie Klimawandel und Biodiversität auf den Unternehmenserfolg. Ein mögliches Szenario könnte hier sein, dass aufgrund eines geschädigten Ökosystems bestimmte Rohstoffe knapp sind, was zu Produktionsproblemen und letztlich zum Wertverlust eines Unternehmens führt. Bei Inside-out wird in den Blick genommen, wie sich das unternehmerische Handeln auf Menschen, Gesellschaft und Umwelt auswirkt – zum Beispiel in Form produktionsbedingter Schadstoffeinträge in den Wasserkreislauf. Die Berichtspflicht zur doppelten Wesentlichkeit ist nicht neu, bot den Unternehmen bisher aber ein Schlupfloch. Es musste nur über Sachverhalte berichtet werden, auf die beide Wesentlichkeitsaspekte (Inside-out wie Outside-in) zutrafen. Das nutzen Unternehmen, um nur sehr wenige Aspekte als berichtspflichtig zu behandeln. Dies ist zukünftig nicht mehr möglich.

Kennziffernintegration und Digitalisierung

Neue technische und inhaltliche Kriterien mit dem Ziel einer besseren Vergleichbarkeit

Für zukünftige Nachhaltigkeitsberichte gibt es diverse Kriterien, die eine höhere Aussagekraft und Vergleichbarkeit gewährleisten sollen. So muss der Nachhaltigkeitsbericht zum Beispiel zwingend als eigener Abschnitt im spätestens vier Monate nach Geschäftsjahresende zu veröffentlichenden Lagebericht integriert sein. Außerdem soll der Nachhaltigkeitsbericht konkrete Kennziffern enthalten, die unter anderem Aufschluss darüber geben, welche Ziele gesetzt werden. Der Blick soll sich also nicht nur in die Vergangenheit richten, sondern auch in die Zukunft. Das Format des Nachhaltigkeitsberichts muss zwingend elektronisch und maschinell auslesbar sein. Grundsätzlich wird angestrebt, dass der Nachhaltigkeitsbericht mittelfristig dieselben technischen Kriterien erfüllt wie der finanzielle Geschäftsbericht. Das sogenannte Single electronic Reporting Format schreibt zukünftig ein Tagging der Nachhaltigkeitsinformationen vor und soll die Kompatibilität mit dem von der EU noch zu entwickelnden European Single Access Point herstellen – einem zentralen Register für digital aufbereitete Finanzberichte.

Extern geprüft

Der Nachhaltigkeitsbericht muss durch eine zertifizierte, externe Stelle geprüft sein

Als Teil des Lageberichts muss in Deutschland der Nachhaltigkeitsbericht einer gesetzlich vorgeschriebenen inhaltlichen Prüfung durch eine externe Stelle unterzogen werden. Zu prüfen sind die Übereinstimmung der Angaben mit den Berichterstattungsstandards, der vom Unternehmen durchgeführte Prozess zur Ermittlung der berichteten Informationen und die Kennzeichnung nach den Anforderungen des elektronischen Reporting-Formats. Die Prüfungstiefe soll dabei in den nächsten Jahren schrittweise zunehmen. Zunächst genügt eine prüferische Durchsicht mit begrenzter Sicherheit (limited assurance). Langfristig soll die Prüfung jedoch dem Niveau der hinreichenden Sicherheit (reasonable assurance) – also analog der Prüfungstiefe im Rahmen der Finanzberichterstattung – entsprechen und damit einen sehr hohen Standard erfüllen.


Alle Infos zur Nachhaltigkeits­berichterstattung und der CSRD gibt’s auch als kostenloses Whitepaper im PDF-Format.


Der Deutsche Nachhaltigkeitskodex:
ein Rahmenwerk, das es Ihnen leichtmacht.

Auf schnellstem Weg zum Nachhaltigkeitsreporting

Was die Erstellung eines Nachhaltigkeitsberichts angeht, haben wir zwei gute Nachrichten für Sie. Die erste: Es gibt mit dem Deutschen Nachhaltigkeitskodex (DNK) ein hervorragendes Instrument, mit dem Sie Ihre To-dos Punkt für Punkt abarbeiten können. Die zweite: Wir kennen uns mit diesem Instrument perfekt aus und begleiten Sie souverän durch den gesamten Prozess. Unterstützt werden wir dabei vom Institut für Nachhaltigkeitsbildung – einem ausgewiesenen Experten für das DNK-Rahmenwerk.

Unkomplizierte Komplettlösung für Ihre Berichtspflicht

  • Offizielles, kostenloses Angebot des von der Bundesregierung einberufenen Rats für Nachhaltige Entwicklung
  • Geführte Online-Erstellung eines Nachhaltigkeitsberichts nach 20 DNK-Kriterien, die alle erforderlichen Standards und Vorgaben abdecken (GRI, EFFAS, Einbindung ESRS)
  • Implementierung aller kommenden ESRS sofort nach deren Inkrafttreten 
  • Garantierte Berichterstattung nach CSR-RUG/CSRD
  • Prüfung des Berichts auf formale Vollständigkeit und Online-Stellung auf öffentlich einsehbarer DNK-Datenbank


Wenn es den DNK gibt, wofür brauchen Sie dann uns?

Der DNK und YOMOMO

Ganz einfach: fürs Professionalisieren. Das fängt mit der Beratung beim Ausfüllen des DNK-Rahmenwerks durch uns bzw. das Institut für Nachhaltigkeitsbildung an und geht über die stilistische Feinformulierung Ihrer Texte bis hin zur Gestaltung. Denn ein mittels DNK-Leitfaden erstellter Nachhaltigkeitsbericht kommt erstmal als reine Textwüste und ohne Ihr Corporate Design daher. Wir bringen das Ganze in ein ansprechendes Design inklusive Bebilderung und machen den Nachhaltigkeitsbericht so zum Aushängeschild Ihres Unternehmens.

Übersicht über unsere Leistungen zum DNK


Der Nachhaltigkeitsbericht als Startschuss gewinnbringenden Marketings

Von der Pflicht zur Kür

Wenn Sie schon Zeit in die Zusammenstellung Ihrer Nachhaltigkeitsambitionen investiert haben, warum das Ergebnis nicht gleich für Ihre Marketingmaßnahmen nutzen? Wir destillieren gemeinsam mit Ihnen aus Ihrem Nachhaltigkeitsbericht lohnende und attraktive Themen und entwickeln dazu spannende Kommunikationsideen.

Wir realisieren für Sie zum Beispiel:

  • Websiteintegration oder eigene Nachhaltigkeits-Microsite
  • Anzeigenkampagne zum Thema Nachhaltigkeit
  • Bestands- und Neukunden-Mailings
  • Social-Media-Kampagnen
  • Recruitung-Kampagnen
  • Anpassung und Optimierung bereits existierender Kommunikationsmaßnahmen

Ein Beispiel von vielen dafür, was in Sachen Nachhaltigkeitskommunikation möglich ist:
die von uns entwickelte und realisierte Website REMONDIS-NACHHALTIGKEIT.DE

Alles zu unserer NACHHALTIGKEITSEXPERTISE


Gerne beraten wir Sie persönlich rund ums Thema Nachhaltigkeitsbericht und die daraus für Ihr Unternehmen erwachsenden Chancen.

Rufen Sie uns einfach an oder schicken Sie uns eine Mail.

E-MAIL AN YOMOMO 02361 90617-17 zurück zur Startseite


Begriffe und Kürzel rund ums Thema Nachhaltigkeits­berichterstattung –
kurz und bündig erklärt

Nachhaltigkeit zum Nachschlagen


Projektbeispiele zum Thema Nachhaltigkeit

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Nachhaltigkeit in weltumspannenden Dimensionen.

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Grüne/Bündnis90

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Infobroschüre

Für Schulen mit Sinn für’s Dazulernen.

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